26 Nov Spiel Musik, Alexa!
Was Alten- und Pflegeheimbetreiber beim Aufstellen von Sprachassistenten beachten sollten
Ältere Menschen, die in ihren Fähigkeiten besonders eingeschränkt sind, können von Sprachassistenten profitieren, erleichtern diese Geräte doch vieles, was im Alltag selbständig nicht mehr möglich ist: Auf Sprachbefehl kann man sich Musik abspielen, Hörspiele vorlesen lassen oder Einkaufslisten erstellen. Doch was bedeutet es eigentlich einen Sprachassistenten im Altenheim aufzustellen, wo fließen die Daten hin und wie verhält es sich mit dem Datenschutz? Was müssen Mitarbeitende und Nutzer wissen, bevor sie ein entsprechendes Gerät aufstellen? Um Antworten auf diese Fragen zu erhalten hat das Pflegepraxiszentrum Nürnberg im Jahr 2019 ein Gutachten bei der Rechtsanwaltskanzlei Richter in Auftrag gegeben.
„Schon jetzt müssen wir uns darauf einstellen, dass es Bewohner gibt, die ihren Sprachassistenten ähnlich wie einen Fernseher von zuhause mitbringen und in ihrem Zimmer im Pflegeheim aufstellen möchten“ sagt Tanja Dittrich, Pflegefachkraft im PPZ-Nürnberg.
Sprachassistenten speichern sämtliche Interaktionen in einer Cloud, mit dem Hinweis dadurch Angebote personalisieren zu können und Dienste zu verbessern. Sobald das entsprechende Aktvierungswort genannt wird, werden Sprachaufzeichnungen vorgenommen. Unterschiedlichste Dienste werden dann angeboten: Neben Musik und Hörspielen können Anrufe und Einkäufe getätigt werden, To Do Listen erstellt und Nachrichten verschickt werden. Über den Sprachassistenten können auch spezielle Programme aktiviert werden, wie beispielsweise der DAK-Erinnerungscoach, der dementiell veränderten Menschen dabei unterstützen soll Erinnerungen im Langzeitgedächtnis zu aktivieren.
Doch wie können nun Mitarbeiter und Bewohner in einem stationären und oder auch ambulanten Setting bestmöglich geschützt werden? Was passiert, wenn personenbezogene Daten, also z.B. medizinische oder pflegerische Daten im Bewohnerzimmer ausgetauscht werden und der Sprachassistent mit aufzeichnet? Und welche organisatorischen Maßnahmen sind für einen datenschutzkonformen Betrieb erforderlich?
Mit dem in Auftrag gegebenen Gutachten, das den rechtlichen und tatsächlichen Stand von 30.09.2019 abbildet, möchte das PPZ-Nürnberg auf die allgemeine Problematik des Datenschutzes im Rahmen von Sprachassistenten wie „Alexa & Co.“ aufmerksam machen. Das PPZ-Nürnberg weist ausdrücklich darauf hin, dass die weitere datenschutzrechtliche Entwicklung im Gutachten nicht mehr verarbeitet worden ist.
Im April 2022 fand zu diesem Thema der erste Pflegepraxisplausch mit Experten aus Pflegeeinrichtungen, Datenschutzabteilung und Hersteller statt. Ein weiterer ist in Vorbereitung. Gerne könne Sie bei Interesse per E-Mail Kontakt mit uns aufnehmen: Tanja.Dittrich@ppz-nuernberg.de
Autoren: Marlene Klemm und Prof. Ronald Richter
Die Gutachterliche Stellungnahme zum Thema „Sprachassistenten für Senioren: Alexa und Co. im Alten- und Pflegeheim“ mit Stand 30.09.2019 kann bei Interesse unter info@ppz-nuernberg.de kostenfrei angefordert werden.